Ausschlussgründe vor Testbeginn:
- Der/Die StudienwerberIn kann ausgeschlossen werden, wenn er/sie sich nicht ausweisen kann oder berechtigter Zweifel an der Identität des/der StudienwerberIn besteht
- Zu spät kommende StudienwerberInnen können von der Teilnahme am Aufnahmetest ausgeschlossen werden
- Die vorgegebene Sitzordnung (Sitzplatzzuteilung) ist einzuhalten. Folgt ein/e StudienwerberIn trotz Aufforderung den Anordnungen der Aufsicht nicht, kann der/die betreffende StudienwerberIn vom Aufnahmetest ausgeschlossen werden
Verwarnungs-/Ausschlussgründe während des Tests:
TeilnehmerInnen am Aufnahmetest, die den ordnungsgemäßen Testablauf beeinträchtigen oder das Testergebnis durch Unredlichkeiten zu beeinflussen versuchen, können durch die Aufsichtspersonen verwarnt und/oder bei gravierenden oder mehrfachen Verstößen von der weiteren Teilnahme am Aufnahmetest auch ohne vorherige Verwarnung sofort ausgeschlossen werden.
Unredlichkeiten, welche eine Verwarnung nach sich ziehen:
- Vorzeitiges Öffnen des Testheftes
- Sprechen oder eine sonstige Kontaktaufnahme mit anderen TestteilnehmerInnen während der Bearbeitungszeit
- Notizen (außerhalb der Testhefte z. B. auf Tisch, Antwortbogen etc.)
- Kugelschreiber in der Hand halten (außerhalb der Bearbeitungszeit, in der „Lernphase“)
- MedAT-Z: Draht über die Tischkante biegen
- Besitz unerlaubter Hilfsmittel (siehe auch Erlaubte und verbotene Gegenstände)
Unredlichkeiten, die einem/einer Teilnehmer/in gegenüber den anderen TeilnehmerInnen in der Testbearbeitung zu einem Vorteil verhelfen und/oder das Testergebnis in sonstiger Weise beeinflussen können, führen jedenfalls zu einem sofortigen Ausschluss.
Unredlichkeiten, welche einen sofortigen Ausschluss nach sich ziehen:
- Ausschluss bei 2. Verwarnung wegen Unredlichkeit
- Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (siehe auch Erlaubte und verbotene Gegenstände)
- „Figuren zusammensetzen“: Hilfslinien und -punkte einzeichnen, Zeichnungen oder Notizen anfertigen
- Festhalten von Notizen entgegen der ausdrücklichen Vorgaben der Testleitung in bestimmten Aufgabengruppen
- Vor- und Zurückblättern in andere Aufgabengruppen
- Bearbeitung anderer Aufgabengruppe als der gerade aufgerufenen Aufgabengruppe
- Bearbeitung einer Aufgabengruppe außerhalb der zugestandenen Zeit, insbesondere Weitermarkieren, nachdem das Schreibgerät weggelegt sein muss
- Notizen zur Lernphase während der Aufgabengruppen „Zahlenfolgen“ und „Wortflüssigkeit“
- Entfernen von Teilen aus dem Testheft
- Eindeutige Betrugsversuche
Sämtliche rechtliche Grundlagen zu Verwarnungen und Ausschluss können auch in der Verordnung der Medizinischen Universitäten Wien nachgelesen werden.