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Allgemeine Informationen / Testteilnahme / Wien / Verwarnungen und Ausschlüsse
 
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Inhaltsbereich

Verwarnungen und Ausschlüsse

Testteilnahme im Zusammenhang mit den COVID-19-Sicherheitsvorkehrungen

  • StudienwerberInnen, die sich gemäß den behördlich getroffenen COVID 19-Schutzmaßnahmen in (Heim-)Quarantäne befinden müssen, sind nicht berechtigt, am Aufnahmetest teilzunehmen.
  • StudienwerberInnen am Aufnahmetest, die durch die Nichteinhaltung der COVID-19-Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen den ordnungsgemäßen Testablauf beeinträchtigen, können durch die Aufsichtspersonen verwarnt und/oder bei gravierenden oder mehrfachen Verstößen von der weiteren Teilnahme am Aufnahmetest auch ohne vorherige Verwarnung sofort ausgeschlossen werden.

Ausschlussgründe vor Testbeginn:

  • Der/Die StudienwerberIn kann ausgeschlossen werden, wenn er/sie sich nicht ausweisen kann oder berechtigter Zweifel an der Identität des/der StudienwerberIn besteht
  • Zu spät kommende StudienwerberInnen können von der Teilnahme am Aufnahmetest ausgeschlossen werden
  • Die vorgegebene Sitzordnung (Sitzplatzzuteilung) ist einzuhalten. Folgt ein/e StudienwerberIn trotz Aufforderung den Anordnungen der Aufsicht nicht, kann der/die betreffende StudienwerberIn vom Aufnahmetest ausgeschlossen werden

Verwarnungs-/Ausschlussgründe während des Tests:

TeilnehmerInnen am Aufnahmetest, die den ordnungsgemäßen Testablauf beeinträchtigen oder das Testergebnis durch Unredlichkeiten zu beeinflussen versuchen, können durch die Aufsichtspersonen verwarnt und/oder bei gravierenden oder mehrfachen Verstößen von der weiteren Teilnahme am Aufnahmetest auch ohne vorherige Verwarnung sofort ausgeschlossen werden.

Unredlichkeiten, welche eine Verwarnung nach sich ziehen:

  • Vorzeitiges Öffnen des Testheftes
  • Sprechen oder eine sonstige Kontaktaufnahme mit anderen TestteilnehmerInnen während der Bearbeitungszeit
  • Notizen (außerhalb der Testhefte z. B. auf Tisch, Antwortbogen etc.)
  • Kugelschreiber in der Hand halten (außerhalb der Bearbeitungszeit, in der „Lernphase“)
  • MedAT-Z: Draht über die Tischkante biegen
  • Besitz unerlaubter Hilfsmittel (siehe auch Erlaubte und verbotene Gegenstände)

Unredlichkeiten, die einem/einer Teilnehmer/in gegenüber den anderen TeilnehmerInnen in der Testbearbeitung zu einem Vorteil verhelfen und/oder das Testergebnis in sonstiger Weise beeinflussen können, führen jedenfalls zu einem sofortigen Ausschluss.

Unredlichkeiten, welche einen sofortigen Ausschluss nach sich ziehen:

  • Ausschluss bei 2. Verwarnung wegen Unredlichkeit
  • Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (siehe auch Erlaubte und verbotene Gegenstände)
  • „Figuren zusammensetzen“: Hilfslinien und -punkte einzeichnen, Zeichnungen oder Notizen anfertigen
  • Festhalten von Notizen entgegen der ausdrücklichen Vorgaben der Testleitung in bestimmten Aufgabengruppen
  • Vor- und Zurückblättern in andere Aufgabengruppen
  • Bearbeitung anderer Aufgabengruppe als der gerade aufgerufenen Aufgabengruppe
  • Bearbeitung einer Aufgabengruppe außerhalb der zugestandenen Zeit, insbesondere Weitermarkieren, nachdem das Schreibgerät weggelegt sein muss
  • Notizen zur Lernphase während der Aufgabengruppen „Zahlenfolgen“ und „Wortflüssigkeit“
  • Entfernen von Teilen aus dem Testheft
  • Eindeutige Betrugsversuche

Sämtliche rechtliche Grundlagen zu Verwarnungen und Ausschluss können auch in der Verordnung der Medizinischen Universitäten Wien nachgelesen werden.

 
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