Allgemeines
Um an den Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck und Graz sowie der Medizinischen Fakultät der JKU Linz Human- oder Zahnmedizin studieren zu können, muss das Aufnahmeverfahren MedAT absolviert werden. Humanmedizin kann an den Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck und Graz sowie der Medizinischen Fakultät der JKU Linz studiert werden. Zahnmedizin wird an den Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck und Graz angeboten.
Der Aufnahmetest MedAT findet ein Mal im Jahr, meistens Anfang Juli, zeitgleich an allen Standorten statt und wird ausschließlich in deutscher Sprache angeboten. Bei der Anmeldung zum MedAT müssen Sie bereits entscheiden, an welchem Studienort Sie Ihr Human- oder Zahnmedizinstudium absolvieren möchten.
Alle Personen, die über ein Reifezeugnis bzw. Abitur verfügen bzw. sich in der Abschlussklasse (12. oder 13. Schulstufe) befinden sowie über eine gültige Internet-Anmeldung verfügen, können am MedAT teilnehmen. Schulnoten sind nicht relevant. Der Nachweis des Reifezeugnisses muss erst bei einer möglichen Zulassung erbracht werden.
Das MedAT-Testergebnis gilt ausschließlich für jene Universität, an welcher Sie am Test teilgenommen haben.
Eine digitale bzw. Online-Teilnahme am MedAT wird nicht angeboten.
Die Teilnahme am MedAT ist unbegrenzt oft möglich. Alle Studienwerber:innen werden bei der Auswertung, unabhängig von der Anzahl an Teilnahmen am MedAT, gleich behandelt.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme am MedAT-Aufnahmeverfahren sind Personen berechtigt, die
1. zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung
- ein (Reife)Zeugnis gemäß § 64 UG besitzen, oder
- die 12. Schulstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule gemäß Schulorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 242/1962, idgF) absolvieren, oder
- die 13. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erziehungsbildung gemäß Schulorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 242/1962, idgF) absolvieren, oder
- zur Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtungsgruppe Medizinische und Veterinärmedizinische Studien gemäß § 64a UG iVm der Verordnung über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung der jeweiligen Universität zugelassen sind, oder
- zur Berufsreifeprüfung gemäß Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (BGBl. I Nr. 68/1997, idgF) zugelassen sind, oder
- die sich in einem den oben unter 2. und 3. genannten, entsprechenden Ausbildungsstand an einer ausländischen anerkannten Bildungseinrichtung befinden
UND
2. eine gültige Internet-Anmeldung vorgenommen und die Kostenbeteiligung fristgerecht und vollständig bezahlt haben
Ein Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (z.B. Reifezeugnis) sowie ein Lateinnachweis sind für die Teilnahme am MedAT nicht notwendig! Erst im Rahmen der Zulassung müssen die notwendigen Dokumente vorgelegt werden.
Wichtig: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihrer präferierten Universität! Falls ein Studienplatzangebot ergeht, müssen Sie diese zum Zeitpunkt der Zulassung erfüllen.
Details finden Sie in der Zulassungsverordnung des jeweiligen Studienjahres unter ‚Rechtliche Grundlagen‘.
Sollten Sie ein Studienplatzangebot aufgrund Ihres erzielten Ergebnisses beim MedAT erhalten, muss die Zulassung fristgerecht für dieses Studienjahr erfolgen. Das Testergebnis gilt ausschließlich für das kommende Studienjahr und kann nicht ins nächste Jahr mitgenommen oder aufgehoben werden.
Vorleistungen (abgeschlossenes Studium, Ausbildungs- oder Praktikanachweise etc.) haben keinen Einfluss auf die Vergabe der Studienplätze. Als ordentliche:r Studierende:r können Sie sich bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen. Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen der Zulassung.
Fristen und Termine
| Internet-Anmeldung | 02.03.–31.03.2026 |
| Bezahlung der Kostenbeteiligung | 02.03.–31.03.2026 |
| Testtag | 03.07.2026 |
| Ergebnisveröffentlichung | KW 32 |
| Zulassung | nach Ergebnisveröffentlichung |