Die Medizinische Universität Wien, Medizinische Universität Innsbruck, Medizinische Universität Graz und Medizinische Fakultät der JKU Linz führen gemeinsam ein Aufnahmeverfahren für alle StudienwerberInnen durch.
Die rechtliche Grundlage für das Aufnahmeverfahren sind der § 71c Universitätsgesetz 2002 und die in den Mitteilungsblättern der Medizinischen Universität Wien, der Medizinischen Universität Graz, der Medizinischen Universität Innsbruck und der JKU Linz veröffentlichten Zulassungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung.
Diese finden Sie in der linken Menüleiste sobald sie veröffentlicht werden.