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Rechtliche Grundlagen

Die Medizinische Universität Wien, die Medizinische Universität Innsbruck, die Medizinische Universität Graz und die Medizinische Fakultät der JKU Linz führen seit 2013 gemeinsam ein Aufnahmeverfahren für alle Studienwerber:innen durch.

Die rechtliche Grundlage für das Aufnahmeverfahren sind der § 71c Universitätsgesetz 2002 und die in den Mitteilungsblättern der Medizinischen Universität Wien, der Medizinischen Universität Graz, der Medizinischen Universität Innsbruck und der JKU Linz veröffentlichten Zulassungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung.