Teilnehmer:innen am Aufnahmetest, die den ordnungsgemäßen Testablauf beeinträchtigen oder das Testergebnis durch Unredlichkeiten zu beeinflussen versuchen, können durch die Aufsichtspersonen verwarnt und/oder bei gravierenden oder mehrfachen Verstößen von der weiteren Teilnahme am Aufnahmetest auch ohne vorherige Verwarnung sofort ausgeschlossen werden.
Sämtliche rechtliche Grundlagen zu Verwarnungen und Ausschluss können auch in der Verordnung der Medizinischen Universität Wien nachgelesen werden.
Ausschlussgründe vor Testbeginn
- Studienwerber:innen können ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht ausweisen können oder berechtigter Zweifel an der Identität der Studienwerber:innen besteht.
- Zu spät kommende Studienwerber:innen können von der Teilnahme am Aufnahmetest ausgeschlossen werden.
- Die vorgegebene Sitzordnung (Sitzplatzzuteilung) ist einzuhalten. Folgt ein:e Studienwerber:in trotz Aufforderung den Anordnungen der Aufsicht nicht, kann der:die betreffende Studienwerber:in vom Aufnahmetest ausgeschlossen werden.
Verwarnungsgründe während des Tests
Unredlichkeiten, welche eine Verwarnung nach sich ziehen:
- Vorzeitiges Öffnen des Testheftes
- Sprechen oder eine sonstige Kontaktaufnahme mit anderen Testteilnehmer:innen während der Bearbeitungszeit
- Notizen (außerhalb der Testhefte, z.B. auf Tisch, Antwortbogen etc.)
- Kugelschreiber in der Hand halten (außerhalb der Bearbeitungszeit, in der „Lernphase“)
- „Figuren zusammensetzen“: Hilfslinien und -punkte einzeichnen, Zeichnungen oder Notizen anfertigen
- MedAT-Z: Draht über die Tischkante biegen
- Besitz unerlaubter Hilfsmittel (siehe auch Erlaubte und verbotene Gegenstände)
Ausschlussgründe während des Tests
Unredlichkeiten, die einem:einer Teilnehmer:in gegenüber den anderen Teilnehmer:innen in der Testbearbeitung zu einem Vorteil verhelfen und/oder das Testergebnis in sonstiger Weise beeinflussen können, führen jedenfalls zu einem sofortigen Ausschluss.
Unredlichkeiten, welche einen sofortigen Ausschluss nach sich ziehen:
- Ausschluss bei 2. Verwarnung wegen Unredlichkeit
- Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (siehe auch Erlaubte und verbotene Gegenstände)
- Festhalten von Notizen entgegen den ausdrücklichen Vorgaben der Testleitung in bestimmten Aufgabengruppen
- Vor- und Zurückblättern in andere Aufgabengruppen
- Bearbeitung anderer Aufgabengruppe als der gerade aufgerufenen Aufgabengruppe
- Bearbeitung einer Aufgabengruppe außerhalb der zugestandenen Zeit, insbesondere Weitermarkieren, nachdem das Schreibgerät weggelegt sein muss
- Notizen zur Lernphase während der Aufgabengruppen „Zahlenfolgen“ und „Wortflüssigkeit“
- Entfernen von Teilen aus dem Testheft
- Eindeutige Betrugsversuche